Aktuelles > News/Pressemeldungen > MVZ des Klinikums impfen am 12.01.2022. Corona-Schutzimpfung ohne Termin

Die Schutzimpfungen werden zu unterschiedlichen Zeiten an zwei Standorten vorgenommen. Von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr impfen Frau E. Heß vormittags und Frau U. Otto nachmittags am Standort Gropiusstraße 2 in der 1. Etage. Auch im MVZ im Notfallzentrum des Klinikums können sich Impfwillige in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr mit und ohne Termin in der neurologische Praxis Dr. Gärtner-Hinnendahl und Dr. Harscher gegen das Coronavirus immunisieren lassen.
Als Impfstoff stehen die Vakzine von Biontech – für alle bis 30 Jahre - und Moderna – für alle ab 30 Jahre – zur Verfügung. Geimpft wird zu den angegeben Zeiten bzw. bis alle verfügbaren Dosen genutzt wurden.

Darüber hinaus ist seit Dezember 2021 Frau Dr. med. Cornelia Rienecker, Fach-ärztin für Innere Medizin, am Standort Ettersburger Str. 33 in Weimar tätig. Neben ihrer hausärztlichen Tätigkeit bietet Frau Dr. Rienecker Coronaschutzimpfung an – kurzfristige Termine sind möglich. Neupatienten werden ebenfalls angenommen. Unter der Telefonnummer 03643-500748 ist die Praxis erreichbar.

Außerdem können laufend Termine zur Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen unter info@mvz-weimar.de angefragt werden, da alle Hausarztpraxen des GZW, die Kinderarztpraxis Dr. Malarski / Leonhardt in der Berliner Straße 2 in Weimar West sowie verschiedene Facharztpraxen während der regulären Sprechstunde impfen. Um eine kurzfristige Vermittlung sind wir bemüht.

 
BU: Organisiert vom GZW des Sophien- und Hufeland-Klinikums Weimar werden am 12.01.2022 Coronaschutzimpfungen am Standort Gropiusstraße 2 sowie Henry-van-de-Velde-Str. 2 vorgenommen.

Startsignal für zwei neue Bauprojekte am Klinikum Weimar - Gesundheitsministerin Heike Werner übergibt Förderscheck über 15,6 Mio. Euro  [01.03.2024]

Große Freude bei der Übergabe der Förderbescheide: Geschäftsführer Tomas Kallenbach, die verantwortliche Oberärztin des Notfallzentrums Dr. Julia Kühnemund, die Leiterin der Pflegeschule Rosmarie Grunert und Gesundheitsministerin Heike Werner vor dem Notfallzentrum des Sophien- und Hufeland-Klinikums (von links).
Foto: Thomas Müller.

 

Grünes Licht für zukunftsweisende Baumaßnahmen am Sophien- und Hufeland-Klinikum: Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner übergab symbolisch einen Förderscheck in Höhe von 15,6 Millionen Euro.

Davon werden 10,7 Millionen Euro für die Erweiterung der Zentralen Notaufnahme aufgewendet. Das Notfallzentrum soll nach den neuesten Kriterien eines Integrierten Notfallzentrums (INZ) erweitert werden. Ziel ist es, einen einheitlichen, übersichtlichen und ressourcenschonenden ersten Anlaufpunkt für alle ambulanten und stationären Patienten sowie den Rettungsdienst zu ermöglichen. Weiterhin werden, insbesondere aufgrund der Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie, ausreichende räumliche Kapazitäten geschaffen, um eine steigende Anzahl infektiöser Patientinnen und Patienten zu triagieren und zu therapieren. Mit den baulichen Erweiterungen soll möglichst noch in diesem Jahr begonnen werden.

4,9 Millionen Euro fließen in den Neubau der Pflegeschule. Das zukünftige Gebäude soll sich direkt an den Neubau der Tageskliniken für Psychiatrie und Psychosomatik am Campus des Klinikums anschließen. Die Bauarbeiten sollen bereits im Herbst dieses Jahres beginnen. Nach der Fertigstellung werden sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für das Team der Lehrkräfte ideale räumliche und ausstattungstechnische Bedingungen für zwei Ausbildungsgänge pro Jahr bereitstehen.

Der Geschäftsführer des Sophien- und Hufeland-Klinikums, Tomas Kallenbach, nahm die Bescheide für die dringend erforderlichen Investitionen gemeinsam mit der Leiterin der Pflegeschule, Rosmarie Grunert, und der verantwortlichen Oberärztin des Notfallzentrums, Dr. Julia Kühnemund, dankend entgegen. „Mit diesen richtigen Investitionsentscheidungen am Standort Weimar werden dringend notwendige Ausbildungskapazitäten auf den neuesten Stand gebracht und das bereits seit 2011 gemeinsam mit der KV Thüringen entwickelte Konzept einer sektorübergreifenden Versorgung weiterentwickelt“, erklärte der Klinik-Chef.

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner sagte: „Mit dieser Investition setzen wir ein wichtiges Zeichen für das Sophien- und Hufeland-Klinikum und die Region. Die Umbaumaßnahmen werden dazu beitragen, dass die Patientinnen und Patienten jeweils zügig an die am besten geeignete Notfallstruktur weitergeleitet werden. Das entlastet die Notaufnahme und stellt die bestmögliche Behandlung für die Patientinnen und Patienten sicher. Besonders freue ich mich über die Erweiterung der Ausbildungskapazitäten, denn wir alle wissen, wie wichtig die Nachwuchsgewinnung im medizinischen und Pflegebereich ist."

Im Anschluss an die Übergabe der Förderbescheide fand auf Einladung der Thüringer Ministerin eine Informationsveranstaltung statt. Rund 100 interessierte Klinik-Mitarbeitende aus allen Berufsgruppen nahmen die Gelegenheit wahr, sich über die aktuellen Gesetzesvorhaben auf Bundes- und Landesebene zu informieren. Ministerin Werner erläuterte dabei insbesondere die Sichtweise ihres Hauses auf die Auswirkungen des Transparenzgesetzes, der Lauterbachschen Krankenhausreform und die Aufstellung des 8. Thüringer Krankenhausplans. Die Beschäftigten nutzten darüber hinaus die Gelegenheit, Fragen zum Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels, den Abbau von Bürokratie im Arbeitsalltag von Pflegekräften, die sprachliche Förderung ausländischer Auszubildender und auf Anerkennung von Operationstechnischen Assistenten als Praxisanleiter für Auszubildende zu stellen.  Klinik-Geschäftsführer Tomas Kallenbach bedankte sich bei der Ministerin für die Bereitschaft zur Fragestunde. Er machte nochmals auf die Notwendigkeit der Gewährung einer auskömmlichen Finanzierung der Krankenhäuser für das laufende Jahr und entsprechende Festlegungen im Transparenzgesetz aufmerksam. „Frau Ministerin, bleiben Sie bei ihrem ursprünglich eingeschlagenen Kurs und bringen Sie die notwendigen Änderungen über die Länderkonferenz ein“.
Eine sachgerechte Planung von stationären Leistungen nach Leistungsgruppen könne man erst nach Inkrafttreten entsprechender Vergütungsregelungen sinnvoll vornehmen. Für den laufenden Planungsprozess könnte dies beispielsweise ein Übergangsplan analog dem sächsischen Vorgehen bedeuten.







  
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