Aktuelles > News/Pressemeldungen > Chefärztin PD Dr. Kerstin Hoffmann zur Sprecherin der akademischen Lehrkrankenhäuser gewählt

Neues Amt für PD Dr. Kerstin Hoffmann vom Sophien- und Hufeland-Klinikum: Ab sofort ist die Chefärztin der Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde als Vertreterin der akademischen Lehrkrankenhäuser im Rat der medizinischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena aktiv. Sie wurde von den Ärztlichen Direktoren der entsprechenden Kliniken in dieses Amt gewählt und vertritt fortan die Anliegen der akademischen Lehrkrankenhäuser der Universität Jena. Dazu zählen 26 Einrichtungen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Zukünftig agiert PD Dr. Hoffmann als Verbindungsstelle zwischen den Kliniken und der medizinischen Fakultät. So wird sie in enger Abstimmung mit den Fachvertretern der akademischen Lehrkrankenhäuser deren Positionen gegenüber der medizinischen Fakultät vertreten und entsprechende Beschlüsse des Rats umsetzen. „Mir persönlich liegt die Ausbildung des medizinischen Nachwuchses sehr am Herzen. Nach 20 Jahren intensiver Lehre an MLU Halle-Wittenberg freue ich mich darauf, mein Engagement auf diesem Gebiet jetzt an der Friedrich-Schiller-Universität zu intensivieren“, berichtet die Medizinerin, die bereits seit mehreren Jahren am Klinikum Weimar als Beauftragte für die Studierenden im Praktischen Jahr tätig ist.

„Diese Wahl ist eine hohe Auszeichnung für das persönliche Engagement von Frau Dr. Hoffmann und gleichzeitig eine besondere Würdigung des Sophien- und Hufeland-Klinikums für die Ausbildung des medizinischen Nachwuchses“, betont Prof. Dr. Reinhard Fünfstück, Ärztlicher Direktor des Sophien- und Hufeland-Klinikums.

 

Startsignal für zwei neue Bauprojekte am Klinikum Weimar - Gesundheitsministerin Heike Werner übergibt Förderscheck über 15,6 Mio. Euro  [01.03.2024]

Große Freude bei der Übergabe der Förderbescheide: Geschäftsführer Tomas Kallenbach, die verantwortliche Oberärztin des Notfallzentrums Dr. Julia Kühnemund, die Leiterin der Pflegeschule Rosmarie Grunert und Gesundheitsministerin Heike Werner vor dem Notfallzentrum des Sophien- und Hufeland-Klinikums (von links).
Foto: Thomas Müller.

 

Grünes Licht für zukunftsweisende Baumaßnahmen am Sophien- und Hufeland-Klinikum: Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner übergab symbolisch einen Förderscheck in Höhe von 15,6 Millionen Euro.

Davon werden 10,7 Millionen Euro für die Erweiterung der Zentralen Notaufnahme aufgewendet. Das Notfallzentrum soll nach den neuesten Kriterien eines Integrierten Notfallzentrums (INZ) erweitert werden. Ziel ist es, einen einheitlichen, übersichtlichen und ressourcenschonenden ersten Anlaufpunkt für alle ambulanten und stationären Patienten sowie den Rettungsdienst zu ermöglichen. Weiterhin werden, insbesondere aufgrund der Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie, ausreichende räumliche Kapazitäten geschaffen, um eine steigende Anzahl infektiöser Patientinnen und Patienten zu triagieren und zu therapieren. Mit den baulichen Erweiterungen soll möglichst noch in diesem Jahr begonnen werden.

4,9 Millionen Euro fließen in den Neubau der Pflegeschule. Das zukünftige Gebäude soll sich direkt an den Neubau der Tageskliniken für Psychiatrie und Psychosomatik am Campus des Klinikums anschließen. Die Bauarbeiten sollen bereits im Herbst dieses Jahres beginnen. Nach der Fertigstellung werden sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für das Team der Lehrkräfte ideale räumliche und ausstattungstechnische Bedingungen für zwei Ausbildungsgänge pro Jahr bereitstehen.

Der Geschäftsführer des Sophien- und Hufeland-Klinikums, Tomas Kallenbach, nahm die Bescheide für die dringend erforderlichen Investitionen gemeinsam mit der Leiterin der Pflegeschule, Rosmarie Grunert, und der verantwortlichen Oberärztin des Notfallzentrums, Dr. Julia Kühnemund, dankend entgegen. „Mit diesen richtigen Investitionsentscheidungen am Standort Weimar werden dringend notwendige Ausbildungskapazitäten auf den neuesten Stand gebracht und das bereits seit 2011 gemeinsam mit der KV Thüringen entwickelte Konzept einer sektorübergreifenden Versorgung weiterentwickelt“, erklärte der Klinik-Chef.

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner sagte: „Mit dieser Investition setzen wir ein wichtiges Zeichen für das Sophien- und Hufeland-Klinikum und die Region. Die Umbaumaßnahmen werden dazu beitragen, dass die Patientinnen und Patienten jeweils zügig an die am besten geeignete Notfallstruktur weitergeleitet werden. Das entlastet die Notaufnahme und stellt die bestmögliche Behandlung für die Patientinnen und Patienten sicher. Besonders freue ich mich über die Erweiterung der Ausbildungskapazitäten, denn wir alle wissen, wie wichtig die Nachwuchsgewinnung im medizinischen und Pflegebereich ist."

Im Anschluss an die Übergabe der Förderbescheide fand auf Einladung der Thüringer Ministerin eine Informationsveranstaltung statt. Rund 100 interessierte Klinik-Mitarbeitende aus allen Berufsgruppen nahmen die Gelegenheit wahr, sich über die aktuellen Gesetzesvorhaben auf Bundes- und Landesebene zu informieren. Ministerin Werner erläuterte dabei insbesondere die Sichtweise ihres Hauses auf die Auswirkungen des Transparenzgesetzes, der Lauterbachschen Krankenhausreform und die Aufstellung des 8. Thüringer Krankenhausplans. Die Beschäftigten nutzten darüber hinaus die Gelegenheit, Fragen zum Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels, den Abbau von Bürokratie im Arbeitsalltag von Pflegekräften, die sprachliche Förderung ausländischer Auszubildender und auf Anerkennung von Operationstechnischen Assistenten als Praxisanleiter für Auszubildende zu stellen.  Klinik-Geschäftsführer Tomas Kallenbach bedankte sich bei der Ministerin für die Bereitschaft zur Fragestunde. Er machte nochmals auf die Notwendigkeit der Gewährung einer auskömmlichen Finanzierung der Krankenhäuser für das laufende Jahr und entsprechende Festlegungen im Transparenzgesetz aufmerksam. „Frau Ministerin, bleiben Sie bei ihrem ursprünglich eingeschlagenen Kurs und bringen Sie die notwendigen Änderungen über die Länderkonferenz ein“.
Eine sachgerechte Planung von stationären Leistungen nach Leistungsgruppen könne man erst nach Inkrafttreten entsprechender Vergütungsregelungen sinnvoll vornehmen. Für den laufenden Planungsprozess könnte dies beispielsweise ein Übergangsplan analog dem sächsischen Vorgehen bedeuten.







  
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  03.05.2024 - 11:11 Uhr      
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