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Weimarer Klinikum koordiniert sportmedizinische Untersuchungen in Thüringen

Gemeinsame Rahmenvereinbarung mit Landessportbund und Sportärztebund

Weimar. Eine Schlüsselfunktion kommt dem Weimarer Klinikum durch eine neue Rahmenvereinbarung mit dem Landessportbund (LSB) und Thüringer Sportärztebund (TSB) zu. In dem gemeinsamen Papier wurde ein geändertes Vorgehen in der Lizenzierung von Sportmedizinischen Untersuchungsstellen festgelegt. Dabei übernimmt das sportmedizinische Untersuchungszentrum des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) im Zentrum für Physikalische und Rehabilitative Medizin am Weimarer Klinikum eine zentrale Funktion.

Hintergrund ist die Dopingaffäre um den Erfurter Arzt Mark S. In der geänderten Rahmenvereinbarung wird auf den Maßnahmenplan des Landessportbundes verwiesen, der unter dem Motto „Thüringen Fair zum Erfolg“ ein klares Bekenntnis zur Null-Toleranz-Politik gegenüber Doping im Sport fordert. Um derartigen Manipulationen künftig vorzubeugen, soll das System der sportärztlichen Tauglichkeitsuntersuchungen formell verlässlicher aufgestellt sein. So müssen alle Untersuchungsstellen die einschlägigen Anti-Doping-Bestimmungen bedingungslos anerkennen. Das medizinische Personal, das an den Untersuchungen beteiligt ist, muss eine Erklärung zur Einhaltung der Anti-Doping-Bestimmung unterzeichnen.

Gemeinsam mit jeweils einem Vertreter des Landessportbundes und des Sportärztebundes legt das Team des Zentrums für Physikalische und Rehabilitative Medizin fest, welche Einrichtungen die sportmedizinischen Untersuchungen vornehmen dürfen und prüft zugleich, ob die Voraussetzungen ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Einhaltung der nachzuweisenden Voraussetzungen wird durch jeweils einen Vertreter des Thüringer Sportärztebundes, des Zentrums für Physikalische und Rehabilitative Medizin am Klinikum und des Landessportbundes überprüft. Änderungen in den Untersuchungsstellen, etwa jeder Personalwechsel, müssen dem Gremium mitgeteilt und von diesem genehmigt werden.

Unter Federführung des Weimarer Zentrums für Physikalische und Rehabilitative Medizin erfolgt einmal jährlich eine Fortbildungsveranstaltung zu den neuesten Anti-Dopingbestimmungen und aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit den sportmedizinischen Gesundheitsuntersuchungen.  Neu ist auch, dass die Lizenz der Untersuchungsstellen nicht automatisch nach vier Jahren verlängert wird. Stattdessen gibt es ein neues öffentliches Ausschreibungsverfahren, in dem die Lizenzen für 2021 bis 2024 neu vergeben werden.

Mit dieser Aktualisierung der Lizensierung erhofft sich der Chefarzt des Zentrums für Physikalische und Rehabilitative Medizin, Prof. Dr. Egbert Seidel, im Kampf gegen Doping im Leistungssport eine neue Qualität der sportmedizinischen Versorgung von Kadersportlern in Thüringen. „Gemäß unserem Leitbild „Im Dienste Ihrer Gesundheit“ unterstützen wir hoch engagiert auch die Nationale und Internationale Anti-Dopingagentur in ihren Bemühungen für einen sauberen Sport. Auch hierzu beraten wir die Sportler“, erklärt Prof. Seidel.

Das Zentrum für Physikalische und Rehabilitative Medizin am Sophien- und Hufeland-Klinikum ist lizensiertes Untersuchungszentrum des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Landessportbundes Thüringen (LSB). In dieser Funktion realisiert das Weimarer Zentrum die vom DOSB, vom Deutschen Behindertensportverband und Thüringer Sportbund veranlassten jährlichen sportmedizinischen Kontrolluntersuchungen inklusive Funktions- und Leistungsdiagnostik der verschiedenen Kadersportler  und sportartspezifische Untersuchungen zur Aufnahme an Sportgymnasien. „Weiterhin führen wir auch von der sportart-spezifischen Rehabilitation bis zur sportlichen Vollbelastung die Betreuung des Sportlers im Reha-Zentrum durch und beraten die Sportler über den richtigen Zeitpunkt des Wiedereinstiegs in den Trainingsbetrieb“, fügt Prof. Seidel hinzu.

Zertifizierte Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs  [28.05.2020]

In der gynäkologischen Dysplasie-Sprechstunde: Der Weimarer Chefarzt Dr. Jörg Herrmann im Gespräch mit einer Patientin. 
Foto: Thomas Müller

Etwa 4.500 Frauen in Deutschland erhalten jährlich die Diagnose Gebärmutterhalskrebs. Bestimmte Zellveränderungen – sogenannte Dysplasien – können eine Vorstufe der Erkrankung darstellen, die sich im Verlauf zwischen sieben und 20 Jahren zu einem bösartigen Tumor weiter entwickeln kann. Daher besteht ausreichend Zeit, diese Vorstufe zu erkennen und zu behandeln.

In Deutschland werden nach auffälligen Gebärmutterhalsabstrichen pro Jahr etwa 100.000 Konisationen durchgeführt. Diese operativen Eingriffe am Muttermund können das Risiko für Frühgeburten erhöhen und sind daher vor allem für junge Frauen mit noch nicht abgeschlossener Familienplanung bzw. Kinderwunsch problematisch. Der Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am Sophien- und Hufeland-Klinikum, Dr. Jörg Herrmann, verfügt über langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet. Er bietet seinen Patientinnen eine sogenannte gynäkologische Dysplasie-Sprechstunde an. Diese Sprechstunde wurde kürzlich von der Deutschen Krebsgesellschaft erfolgreich zertifiziert.

Die Hauptursache für die Dysplasien – also die Zellveränderungen am Gebärmutterhals oder im äußeren Genitalbereich – stellen Humane Papillomviren (HPV) dar. Diese Viren sind besonders bei jungen Frauen verbreitet und werden unter anderem durch Geschlechtsverkehr übertragen. Die meisten Frauen infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit HPV. Meist gelingt es dem Immunsystem, das Virus zu bekämpfen. Auch bei auffälligen Abstrichen kann anhand der Untersuchung in der Dysplasie-Sprechstunde häufig Entwarnung gegeben werden. Manchmal handelt es sich auch nur um harmlose Entzündungen. „Aber auch leichte Dysplasien, also leichtgradige Krebsvorstufen, haben eine sehr hohe, bis zu 70-prozentige spontane Rückbildungstendenz und man kann erst einmal abwarten“, erklärt Dr. Herrmann. „Die Sprechstunde zielt also einerseits darauf ab, Krebsvorstufen rechtzeitig vor der Entstehung von Krebs zu erkennen und zu behandeln, andererseits sollen dadurch unnötige Operationen vermieden werden“, führt der erfahrene Mediziner weiter aus.

Patientinnen, bei denen der Zellabstrich der frauenärztlichen Vorsorgeuntersuchung ein unklares beziehungsweise auffälliges Ergebnis aufweist, können mit einer Überweisung ihres niedergelassenen Gynäkologen unter der Rufnummer 03643/57-1600 einen Termin für die Dysplasie-Sprechstunde vereinbaren.

 

 

  
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  28.03.2024 - 13:36 Uhr      
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